Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Detektei BK, Kieler Str. 212, 22525 Hamburg, (nachstehend Detektei BK) genannt, erbringt für die andere Vertragspartei (nachstehend auch „Kunde“ genannt) aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstleistungen des Bewachungsgewerbes ( § 34a GewO.): Vertragsinhalt ist die Gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen. Detektei BK ist zur sorgfältigen Erbringung dieser Dienstleistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Detektei BK nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Pflichten der Vertragsparteien
(1) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse jeder Art, auf Angaben über die geschützte Person oder das bewachte Objekt, sowie auf die Art und Weise der Bewachung. Der Kunde erklärt sich mit seiner Speicherung und Nutzung seiner persönlichen und geschäftlichen Daten einverstanden.
(2) Der Kunde überträgt der Detektei BK bei Personen- und Objektschutzmaßnahmen in eigenen Wohn- und Geschäftsräumen für die Dauer des Einsatzes das Hausrecht. Der Kunde stellt die für die Bewachung notwendigen Schlüssel bereit. Er gewährt der Detektei BK Einsicht in alle Lage- und Raumpläne und weist auf örtliche Besonderheiten hin.
(3) Während der Bewachung schützt die Detektei BK den Kunden nach besten Kräften und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Hierfür überträgt der Kunde der Detektei BK alle ihm zustehenden Selbsthilferechte. Die Mitarbeiter der Detektei BK dürfen gegenüber Dritten nur die Rechte, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom Kunden vertraglich übertragenen Selbsthilferechte, sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse durch Beleihung eigenverantwortlich ausüben.
(4) Während des Einsatzes werden Waffen und Schusswaffen nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden und unter Beachtung des § 13 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe mitgeführt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistung der Detektei BK weder für sich selbst noch für Andere für ungesetzliche Zwecke oder solche, die der Sitten- und Wertordnung zuwiderlaufen, zu nutzen.
(6) Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wach- und Sicherheitsdienstes sind Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Bewachungsdienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, binnen drei Wochen und schriftlich durch den Kunden anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.
3. Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Bewachungsverträge werden regelmäßig schriftlich geschlossen. In dem Vertrag werden insbesondere Art und Dauer der Bewachung, sowie die entsprechende Vergütung vereinbart.
(2) Angebote der Detektei BK sind stets freibleibend und unverbindlich.
(3) Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Detektei BK schriftlich und mit dem Vermerk „verbindlich“ abgegeben werden. Die Vereinbarung einer Kostenbegrenzung bedarf der Schriftform.
4. Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Zur Deckung von Spesen und Aufwand ist die Detektei BK berechtigt angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei einer vertraglichen Vergütung nach Zeitabschnitten kann die Detektei BK einen pauschalen Vorschuss in Höhe der Vergütung für einen Zeitabschnitt verlangen.
(2) Die Rechnungsbeträge können durch Abbuchung vom Konto des Kunden eingezogen werden. Bei Scheckzahlung hat der Kunde sicherzustellen, dass der Scheck mindestens 3 Tage vor dem Zahlungstermin bei Detektei BK eintrifft. Bei Nichterteilung oder Widerruf der Abbuchungsvollmacht durch den Kunden erhebt Detektei BK ein angemessenes Zusatzentgelt für die administrative Abwicklung. Der Kunde hat der Detektei BK unverzüglich jeder Änderung seines Namens, seines Wohn- und Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und- im Falle des Abbuchungsverfahrens – seiner Bankverbindung schriftlich mitzuteilen.
(3) Befindet sich der Kunde in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.
5. Vertragsdauer
(1) Die Laufzeit des Bewachungsvertrages wird durch Individualvereinbarung festgelegt. Ein Bewachungsvertrag läuft – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – auf ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr. Alle Aufträge werden durch Bewachungsverträge geregelt, in denen eine Laufzeit angegeben ist.
(2) Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Detektei BK liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Dienstleistung der Detektei BK in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht.
(3) Ist die geschuldete Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt oder einer nach Vertragsschluss eingetretenen besonderen nationalen Gefahrenlage, infolge von Terroranschlägen oder kriegerischen Auseinandersetzungen unmöglich oder unzumutbar, wird die Detektei BK von ihrer Leistungspflicht frei.
6. Haftung und Freizeichnung
(1) Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Detektei BK richtet sich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Zufalls- oder Gefährdungshaftung bleiben unberührt.
(2) Detektei BK versichert sich und die bei ihr beschäftigten Personen zur Deckung von Schäden, die den Auftraggebern oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, durch eine Haftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt hiernach je Schadensereignis: für Personenschäden € 1.000.000, für Sachschäden € 250.000, für das Abhandenkommen bewachter Sachen € 15.000 und für reine Vermögensschäden € 12.000. Soweit der Kunde eine weitergehende Haftung wünscht, kann auf seine ausdrückliche Weisung hin auf seine Kosten eine Einzelhaftpflichtversicherung mit höheren Haftungssummen abgeschlossen werden.
(3) Detektei BK haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Darüber hinaus haftet die Detektei BK für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vertraglich übernommenen Bewachungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind weiterhin die Pflichten, welche für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung dringend notwendig sind oder auf die Inanspruchnahme besonderen Vertrauens gründen. Die Haftung aus einem Schadensersatzanspruch aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Verkehr mit Unternehmern bei untypischen und unvorhersehbaren Schäden ausgeschlossen und in den übrigen Fällen auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt.
(5) Die Haftung der Detektei BK für eine leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertrags- und Sorgfaltspflichten ist im Verkehr mit Unternehmern bei untypischen und unvorhersehbaren Schäden ausgeschlossen und in den übrigen Fällen auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung wegen Personenschäden. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertrags- und Sorgfaltspflichten gegenüber Privatkunden ist für das Abhandenkommen beweglicher Sachen und für reine Vermögensschäden auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt.
(6) Die Haftung der Detektei BK erlischt, wenn der Schadenseintritt nicht innerhalb von zwei Monaten nach seiner Entstehung schriftlich angezeigt wird. War der Kunde ohne sein Verschulden gehindert den Schaden fristgemäß anzuzeigen, kann er zur Wahrung seiner Ansprüche die Mitteilung innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses nachholen.
7. Sonstige Bedingungen/Gerichtsstand
(1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Die Detektei BK ist berechtigt, die ihr übertragenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
(2) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Detektei BK und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Geltung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich einer Änderung durch Detektei BK bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus dem Kundenverhältnis. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn sie dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Jegliche Änderungsmitteilung gilt mit dem dritten Tag der Aufgabe zur Post als zugegangen.
(2) Sofern Detektei BK die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert, kann der Kunde hiergegen innerhalb von einem Monat nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Verlängert sich nach deren Ablauf das Vertragsverhältnis, werden automatisch die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
Haftungsausschluss
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